Urlaubsservice & Steuerbonus

Urlaubsservice für Maler­arbeiten in Bremen

Wir renovieren und gestalten Ihre Wohnräume neu, während Sie Ihren Urlaub genießen! Keine Unruhe im Haus, keine Belästigung durch Lärm oder Schmutz. Wir übernehmen auch die Renovierung Ihrer Büroräume am Wochenende oder während der Betriebsferien. So werden Ihre Mitarbeiter nicht während ihrer Arbeit gestört.

Wie funktioniert unser Urlaubsservice in Bremen?

Wir sprechen vor Ihrem Urlaub alle erforderlichen Maßnahmen und Wünsche genau durch. Unser erfahrenes Malerteam setzt alle Renovierungs- und Gestaltungsvorgaben professionell und sauber um.
Wenn Sie aus dem Urlaub zurückkommen, ist alles fertig. Alles ist sauber durchgewischt und die Möbel stehen wieder an ihrem Platz.

Klingt gut, oder?

Steuerbonus ausnutzen – den Maler & Lackierer beauftragen lohnt sich!

Durch den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wird es noch interessanter, handwerkliche Malerleistungen von einem Meisterbetrieb ausführen zu lassen.

Bei der Steuererklärung absetzbare Handwerkerleistung sind zum Beispiel:

  • Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
  • Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
  • Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)

Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der  Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Weitere Informationen: https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/